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Alles was Sie über Zensurzonen wissen müssen

Was sind Zensurzonen?

Zensurzonen sind von der örtlichen Verwaltung oder sogar vom Gesetzgeber definierte Bereiche, in denen spezifische Meinungen, Handlungen oder Versammlungen verboten sind. Diese Zonen zensieren bestimmte Meinungsäußerungen, daher der Name ‚Zensurzone‘.

Wo drohen Zensurzonen?

Konkret sollen in Deutschland Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen eingeführt werden. Ein vom Bundesfamilienministerium erarbeiteter und von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf plant nun Verbote, die bereits nach geltender Rechtslage bestehen – beispielsweise von Belästigung. Statt den Einzelfall zu überprüfen, sieht das Gesetz pauschale Beschränkungen vor. Außerdem will das Gesetz Plakate, Worte und Hilfsangebote verbieten, die potenziell „verwirren“ könnten. Bis zu 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Lebensrechtler zukommen.

Wem nützen Zensurzonen?

Die Abtreibungsorganisation pro familia lobbyiert schon lange für Zensurzonen. Die Organisation ist für ihre guten Kontakte in die Politik bekannt, führt zugleich an mehreren Standorten in Deutschland auch selbst Abtreibungen durch und macht damit Profit. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind demzufolge zu trennen.

„Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen einzuführen ist nicht pro-choice, das ist no-choice und hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren.“

Wie sieht die Grundrechtslage aus?

Die Grundrechtslage auf Seiten der Beter ist eindeutig: Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind elementare Grundrechte, die hohen Schutz genießen. Deswegen sind pauschale Zensurzonen und Bannmeilen grundrechtswidrig und mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich bestätigt: „Die besondere Bedeutung der […] geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten, ist für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend“ (BVerwG Beschluss v. 23.05.2023, Az: 6 B 33.22; 1 S 3575/21).

Gibt es woanders Zensurzonen?

Wohin die Einschränkung von friedlichen Gebeten führen kann, zeigt ein Blick nach Großbritannien. In den letzten Monaten wurden dort mehrere Menschen aufgrund von lokalen Zensurzonen festgenommen. Die Festnahmen geschahen, weil einzelne Menschen still auf einer öffentlichen Straße beteten. Die Zensurzonen haben dort dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken kriminalisiert werden.

Wie geht es weiter?

Der vom Kabinett am 24. Januar 2024 beschlossene Regierungsentwurf wurde am 9. Februar an den Bundesrat weitergeleitet, der bereits Änderungen einbringen kann. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, dass mit der Abstimmung über das Gesetz endet.

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Fälle

Pavica Vojnovic

Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hat endgültig bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen nicht pauschal verboten werden dürfen. Die am 20.06.2023 kommunizierte Entscheidung beendet das Verfahren um Pavica Vojnovic und ihre Gebetsgruppe.

Adam Smith-Connor

Die Polizei von Bournemouth verhängte eine Geldstrafe gegen Adam Smith-Connor, weil er am 24. November 2022 in der Zensurzone still für seinen verstorbenen Sohn gebetet hatte. Er betete mit dem Rücken zur Einrichtung, um jeden Eindruck zu vermeiden, dass er sich Frauen, die die Einrichtung betreten oder verlassen, nähert oder sie anspricht. Sein Prozess wurde inzwischen auf September 2024 verlegt.

Fr. Sean Gough

Der katholische Priester hatte auf einer Straße in einer britischen Zensurzone still gebetet. Father Sean Gough hielt dabei ein Schild mit der Aufschrift „Praying for freedom of speech“ (Ich bete für die Meinungsfreiheit). Er wurde im Februar 2023 in einem Urteil des Amtsgerichts Birmingham freigesprochen.

Isabel Vaughan-Spruce

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Wie ein Video zeigt, nahm die Polizei Isabel Vaughan-Spruce fest, nachdem diese still und friedlich auf einer öffentlichen Straße stand. Sie wurde untersucht, festgenommen, auf die Polizeiwache gebracht und dort angeklagt, weil sie aussagte, dass sie „möglicherweise“ in Gedanken betete. Das Video der Verhaftung ging auf Twitter viral. Vaughan-Spruce wurde im Februar 2023 in einem Urteil des Amtsgerichts Birmingham freigesprochen.

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FAQ-Zensurzonen

Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen (sogenannte ‚Bannmeilen‘) sind keine Lösung, um Frauen vor Belästigung zu schützen. Unter dem Deckmantel der Belästigungsbekämpfung sollen Grundrechte und Hilfsangebote eingeschränkt werden.

Selbstverständlich können Menschen zu Hause beten. Die wichtigere Frage ist allerdings, ob Behörden es Menschen verbieten dürfen, still und friedlich zu beten. Das Gebet im öffentlichen Raum ist nicht jedermanns Sache, und trotzdem ein geschütztes Grundrecht.

Wir alle wollen uns wohl fühlengleichzeitig ist ein subjektives Gefühl keine Staatsaufgabe. Eine andere Haltung zu einem Thema muss man aushalten können. Deswegen urteilte das Gericht im Fall von Pavica Vojnovic, dass es keinen Konfrontationsschutz von anderen Meinungen gäbe. Sonst könnte jede Überzeugung, die potenziell Unwohlsein verursachen könnte, eingeschränkt werden.

In Großbritannien wurden in einer Zensurzone mehrere Menschen für ein stilles Gebet in ihren Gedanken verhaftet. Die Verhaftung und polizeiliche Untersuchung erfolgte aufgrund des spezifisch religiösen Inhalts der Gedanken. Von außen war nicht ersichtlich an was die Person dachte, wurde dann aber verhaftet, als sie sagte sie bete möglicherweise still.

Mehr zu Gedankenverbrechen finden Sie hier.  

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